Stellenabbau in der Windkraftbranche bei ENERCON. Laut Medienberichten (z.B. www.ndr.de) sollen bis zu 800 Stellen bei ENERCON abgebaut werden. Der Grund dafür soll sein, dass sich das Unternehmen internationaler aufstellen will, da die Auftragslage in Deutschland stark zurück gegangen sein soll. Was hat es damit auf sich? Und was müssen betroffene Arbeitnehmer/innen beachten?
Aktuellen Pressemeldungen zu Folge (z.B. dpa vom 18.04.2018) plant PSA am Opel-Standort Eisenach einen erheblichen Stellenabbau. Demnach könnten 800 von derzeit noch rund 1800 Arbeitsplätzen wegfallen. Zu den genauen Modalitäten des Stellenabbaus gibt es noch keine Informationen. Im folgenden Video geht es um die verschiedenen Vorgehensweisen von Arbeitgebern im Falle eines Stellenabbau und wie Arbeitnehmer damit umgehen sollten:
Die ersten Mitarbeiter von Air Berlin haben nun ihre Kündigung erhalten. Für sie stellt sich die Frage, wie sie darauf reagieren sollen. Sollte nun nicht allen Arbeitnehmern gekündigt werden, ist eine Sozialauswahl durchzuführen. Dabei können viele Fehler passieren, die wiederum Angriffsfläche bieten im Rahmen einer Kündigungsschutzklage. Die wichtigsten Hinweise dazu für betroffene Mitarbeiter gibt es im folgenden Video:
Die Kündigung des ehemaligen Staatssekretärs für Stadtentwicklung und Wohnen Andrej Holm durch die Humboldt-Universität hat zuletzt für reichlich Diskussionsstoff in den Medien und auch an der HU gesorgt. Er war infolge falscher Angaben zu seiner Stasi-Tätigkeit von der HU entlassen worden. Fachanwalt Bredereck hat an verschiedener Stelle in den Medien seine Einschätzung zu der Kündigung abgegeben:
Eine weitere Beurteilung der Frage, ob die Kündigung wegen falscher Angaben zur Stasi-Vergangeheit im Fall Holm eine Kündigung rechtfertigen kann, gibt es zudem im folgenden Video:
Bei der Commerzbank soll es aktuellen Medienberichten (vgl. Spiegel Online vom 29.9.2016) zufolge massive Stellenstreichungen geben. Demnach soll der Abbau von 9600 Arbeitsplätzen drohen. Durch den Abbau soll die Commerzbank zu einem „digitalen Technologieunternehmen“ umgebaut werden. In solchen Fällen gibt es einige grundsätzliche Tipps für Arbeitnehmer, die Sie im folgenden Artikel nachlesen können:
Aus aktuellen Medienberichten geht hevor, dass Wiesenhof im Juli 2016 die Kündigungen an 400 Mitarbeiter zustellen will. Zudem wurden befristete Arbeitsverträge demnach zu Ende Juni nicht mehr verlängert. Der zwischen der Gewerkschaft Nahrung, Genuss, Gaststätten (NGG), Betriebsrat und Wiesenhof ausgehandelte Sozialplan einschließlich Interessenausgleich sieht zum einen Abfindungen vor und zum anderen die Möglichkeit einer Wiedereinstellung nach dem Neuaufbau. Was ist nun wichtig für die betroffenen Mitabeiter? Die wichtigsten Tipps finden Sie hier:
Über 1400 Stellen plant Bombardier allein in Deutschland zu streichen, so verschiedene Pressemitteilungen (etwa faz.net vom 17.2.2016). Arbeitnehmer, deren Unternehmen Stellenstreichungen vornimmt, sollten einige Hinweise beachten. Im Falle von Kündigungen sollte in jedem Fall eine Kündigungsschutzklage erhoben werden. Die lohnt sich immer, selbst wenn ein Sozialplan eine Abfindung vorsehen sollte. Auch Aufhebungsverträge können für Arbeitnehmer aber erhebliche Nachteile etwa beim Bezug von Arbeitslosengeld verursachen. Zudem ist auch bereits bei Umstrukturierungsmaßnahmen des Arbeitgebers Vorsicht geboten. In den folgenden Beiträgen sind die wichtigsten Tipps für Arbeitnehmer zu finden: