Einer Pressemitteilung von Siemens vom 7.5.2015 zufolge plant der Konzern im Rahmen seines Umbaus, 2200 Stellen (oder auch 2900 – ließ sich der Pressemitteilung Stand 7.5.2015 um 10 Uhr nicht genau entnehmen) zu streichen. Der Abbau betrifft 4500 Stellen weltweit, davon rund 2200 in Deutschland. Im Februar 2015 hatte Siemens angekündigt, 7800 Arbeitsplätze weltweit (rund 3300 davon in Deutschland) zu streichen, um Verwaltungsfunktionen zu straffen. Nach abgeschlossenen Gesprächen mit Arbeitnehmervertretern wurde die Zahl auf 2900 Stellen in Deutschland gesenkt.

Unabhängig von der Frage, ob nun 2200 oder 2900 Mitarbeiter von Siemens hierzulande betroffen sind: im nachfolgenden Video finden Arbeitnehmer die wichtigsten Hinweise, die in einer solchen Situation zu beachten sind.



Bei Telefonica Deutschland hat es nach der Übernahme von E Plus Medienberichten zufolge eine Einigung mit dem Betriebsrat im Hinblick auf einen Rahmensozialplan gegeben. Was dadurch geregelt wird und was Arbeitnehmer in einer solchen Situation zu beachten haben, erläutere ich im nachfolgenden Video:



Bei IBM sollen Pressemitteilungen zufolge bis zu ein Viertel der Mitarbeiter entlassen werden. Eine offizielle Bestätigung von IBM gibt es noch nicht, angeblich soll es aber bald losgehen mit dem Stellenabbau. Nachfolgend gebe ich im Video die wichtigsten Hinweise für Arbeitnehmer, die im Falle einer Kündigung zu beachten sind:



Bei Siemens steht Pressemitteilungen zufolge der Abbau von 3300 Stellen deutschlandweit bevor. Im nachfolgenden Video gehe ich auf die wichtigsten Aspekte ein, die Arbeitnehmer in solchen Situationen beachten sollten:



Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen.

Mitarbeiter von Karstadt müssen sich Pressemitteilungen zufolge auf einen erheblichen Personalabbau einstellen. Welche Maßnahmen geplant sind und was betroffene Arbeitnehmer zu beachten haben, erfahren Sie im Artikel auf anwalt.de und dem Video-Beitrag.

Karstadt: massiver Jobabbau – drohende Kündigungswelle



Aktuell tauchen bei uns vermehrt Fälle auf, bei denen Arbeitnehmer eine Kündigung von ihrem Arbeitgeber mit der Begründung der “Einführung des Mindestlohns” erhalten haben. Mitunter hat der Arbeitgeber sogar behauptet, eine Kündigung sei notwendig, damit er sich nicht strafbar mache.

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Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen, zu Gast beim SAT.1 Frühstücksfernsehen vom 06.01.2015 zum Thema Kündigung.

Fachanwalt Bredereck beim SAT.1 Frühstücksfernsehen zum Thema Kündigung from Rechtsanwalt Alexander Bredereck on Vimeo.



Die wichtigsten Hinweise für betroffene Arbeitnehmer von AstraZeneca von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

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Für wen gilt der Opel-Sozialtarifvertrag, den die Adam Opel AG und die IG Metall über die Schließung der Fahrzeugproduktion am Standort Bochum geschlossen haben?

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Aktuell: Im Zusammenhang mit den geplanten Kündigungen wegen der Schließung des Werks in Bochum verhandelt Opel weiter über einen Sozialtarifvertrag.

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