Air Berlin Insolvenz – Bedeutung für Mitarbeiter

Air Berlin Insolvenz – Was bedeutet das für die Mitarbeiter?

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht Berlin und Essen

Arbeitsverhältnisse laufen trotz Insolvenzverfahren

Zunächst einmal hat ein Insolvenzverfahren gegen Air Berlin noch keine Auswirkungen auf den Bestand der Arbeitsverhältnisse. Diese werden dadurch nicht beendet, sondern erst einmal weiter geführt. Auch automatische Lohnkürzungen und dergleichen sind nicht zu erwarten. Was genau auf die Mitarbeiter zukommt, ist abhängig davon, wie es mit Air Berlin in der Zukunft weiter geht. Es gibt verschiedene denkbare Szenarien.

Liquidation und Kündigung

Denkbar wäre es grundsätzlich, das gesamte Unternehmen zu liquidieren, also die einzelnen Vermögensgegenstände zu veräußern und in diesem Zusammenhang dann die Arbeitsverhältnisse mit einer Frist von drei Monaten zu kündigen. Der Insolvenzverwalter dürften dann zwar gute Gründe für betriebsbedingte Kündigungen auf seiner Seite haben. Dennoch wäre zumindest allen Arbeitnehmern, die eine Rechtsschutzversicherung haben, zu raten, innerhalb von drei Wochen mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.

Übernahme von Air Berlin

Viel diskutiert wird aktuell auch über eine mögliche Übernahme von Air Berlin, es gibt verschiedene Angebote von Interessenten. Unabhängig davon, in welcher Form sich eine solche Übernahme dann vollziehen würde, wäre wohl grundsätzlich davon auszugehen, dass die Arbeitsverhältnisse in dieser Konstellation fortbestehen würden. Inwiefern den Mitarbeitern dann aber dennoch Nachteile in Form von Lohnkürzungen etc. bei dem neuen Arbeitgeber drohen, lässt sich aktuell noch nicht abschätzen und bleibt zunächst abzuwarten.

Verkauf von Unternehmensteilen und betriebsbedingte Kündigungen

Möglich ist natürlich auch der Verkauf einzelner Unternehmensteile verbunden wiederum mit betriebsbedingten Kündigungen von Teilen der Mitarbeiter. Auch in diesem Fall sollten die Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erheben. Hier muss der Insolvenzverwalter nämlich eine Sozialauswahl vornehmen, bei der immer wieder Fehler passieren können, sodass durchaus gute Erfolgsaussichten für die Mitarbeiter bestehen können.

Informationen zum Arbeitsrecht finden Sie hier: http://www.arbeitsrechtler-in.de

Für Journalisten: http://www.fernsehanwalt.com

Wir beraten Sie gerne zu allen Fragen rund um das Arbeitsrecht an folgenden Standorten:

Berlin – Prenzlauer Berg, Prenzlauer Allee 189, 10405 Berlin Tel 030.40004999, Fax 030.40004998, Berlin@recht-bw.de

Berlin – Charlottenburg, Kurfürstendamm 216, 10719 Berlin Tel 030.40004999, Fax 030.40004998, Berlin@recht-bw.de

Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 33, 14469 Potsdam Tel 0331.2702228, Fax 0331.2702230, Potsdam@recht-bw.de

Essen, Ruhrallee 185, 45136 Essen, Tel 0201.45320040, fachanwalt@arbeitsrechtler-essen.com