Auf diesen Seiten erkläre ich Ihnen umfassend, wie Sie als Arbeitnehmer
- sich verhalten sollten, wenn sie eine Kündigung erhalten haben,
- ob für sie der besondere Kündigungsschutz des Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gilt,
- wie sie eine Kündigungsschutzklage anfertigen oder einen
- Abfindungsvergleich verfassen können.
Sie finden auf diesen Seiten weiter Tipps und Hinweise
- wie das Klageverfahren vor dem Arbeitsgericht abläuft,
- was Sie in Bezug auf die Agentur für Arbeit beachten sollten und
- über aktuelle Urteile mit entsprechenden Hinweisen für die Praxis vom Fachanwalt für Arbeitsrecht erörtert.
Ich bemühe mich, dieses einfach verständlich und mit vielen Beispielen und Anmerkungen versehen darzulegen. Wenn Sie trotzdem die Hilfe eines auf Kündigungen spezialisierten Fachanwalts für Arbeitsrecht brauchen, stehe ich Ihnen natürlich gerne zur Verfügung. Ich berate und vertrete Arbeitgeber und Arbeitnehmer im Zusammenhang mit dem Ausspruch, bzw. Erhalt einer Kündigung deutschlandweit. Die Beratung über die Reaktion auf eine Kündigung, das Abfassen einer Kündigungsschutzklage bis hin zu der Erstellung eines Abfindungsvergleichs kann auch online erfolgen. Die gerichtliche Vertretung kann durch uns bzw. unsere Kooperationspartner deutschlandweit vor Ort erfolgen. Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck erreichen Sie unter 030 / 4 000 4 999.
Für Hinweise und Korrekturen bin ich Ihnen unter Rechtsanwalt@kuendigungsschutzklage-anwalt.de dankbar. Bitte beachten Sie aber, dass ich außerhalb der hier von mir zur Verfügung gestellten Informationen nicht unentgeltlich tätig werden kann. Informationen zu den gesetzlichen Gebühren im Zusammenhang mit der Beauftragung eines Rechtsanwalts im Rahmen von Streitigkeiten über arbeitsrechtliche Kündigungen finden Sie hier.
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