7 Arbeitsagentur – Was muss ich in Bezug auf die Agentur für Arbeit beachten?
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Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).
Arbeitsagentur – Was ist in Bezug auf die Agentur für Arbeit zu beachten?
Auf dieser Seite sollen Sie Informationen zu Nachteilen bei der Arbeitsagentur in Verbindung mit Kündigungen und Aufhebungsverträgen erhalten.
Inhalt:
- Was ist eine Sperrzeit?
- Wann müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen?
- Wie können Sie eine Sperrzeit vermeiden?
- Kann wegen Zahlung einer Abfindung (weitere Informationen zur Abfindung hier) eine Sperrzeit verhängt werden?
- Wird die Abfindung (weitere Informationen zur Abfindung hier) auf Ihr Arbeitslosengeld angerechnet?
1. Was ist eine Sperrzeit? - Klicken Sie hier!
2. Wann erhalten Sie eine Sperrzeit? - Klicken Sie hier!
- Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie eine Eigenkündigung aussprechen und somit ohne wichtigen Grund das Beschäftigungsverhältnis lösen.
- Ein weiterer Fall zur Verhängung einer Sperrzeit kann sich bei der Unterzeichnung einer Aufhebungsvereinbarung, Auflösungsvereinbarung oder außergerichtlichen Abwicklungsvereinbarung ergeben. Sollten Sie also ohne wichtigen Grund Ihr Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitgeber auflösen und dies mit einer, auf erster Sicht, für beide Seiten zufrieden stellenden Aufhebungsvereinbarung, müssen Sie in den meisten Fällen mit einer Sperrzeit rechnen.
- Außerdem wird bei außergerichtlichen Aufhebungsvereinbarungen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber oftmals die Frist zur ordentlichen Kündigung nicht beachtet um den Arbeitnehmer damit frühzeitig aus dem Betrieb ausscheiden zu lassen. Auch in diesem Fall, also bei Nichteinhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist, wird in den meisten Fällen eine Sperrzeit von der Arbeitsagentur verhängt.
- Weiterhin müssen Sie mit einer Sperrzeit rechnen, wenn Sie eine fristlose oder verhaltensbedingte Kündigung erhalten, also den Grund zur Kündigung durch Ihr Verhalten veranlassen.
In den meisten Fällen können Sie jedoch durch geschicktes und taktisches Vorgehen eine Sperrzeit vermeiden.
Keine Sperrzeit brauchen Sie zu befürchten, wenn Sie für die Mitwirkung an der Aufhebung des Arbeitsverhältnisses einen wichtigen Grund haben. Ein solcher wichtiger Grund kann zum Beispiel vorliegen, wenn Sie einer drohenden unmittelbar bevorstehenden Kündigung, zur Vermeidung von Nachteilen oder Verhinderung des beruflichen Fortkommens, mit einer Aufhebungsvereinbarung zuvor kommen.
3. Wie vermeiden Sie eine Sperrzeit? - Klicken Sie hier!
- Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
- Vor Gericht darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis
- aufgrund ordentlicher und betriebsbedingter Kündigung,
- gegen Zahlung einer Abfindung,
- unter Einbehaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet ist.
4. Kann wegen Zahlung einer Abfindung eine Sperrzeit verhängt werden? - Klicken Sie hier!
5. Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? - Klicken Sie hier!
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Fachanwalt@kuendigungsschutzklage-anwalt.de
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Arbeitsagentur – Was ist zu beachten?