Aufhebungsvertrag – Was ist dabei zu beachten?

 

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Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Aufhebungsvertrag – Was ist dabei zu beachten?

Auf dieser Seite sollen Sie einen Überblick darüber bekommen was Sie bei einem, Ihnen angebotenen Aufhebungsvertrag, beachten müssen und wie Sie sich im besten Falle verhalten.

Viele Arbeitgeber schlagen Ihren Arbeitnehmern Aufhebungsverträge vor, die auf den ersten Blick vernünftig klingen. Allerdings sollten Sie beachten, dass Sie Aufhebungsverträge nicht ungeprüft unterschreiben.

Das Problem an einem Aufhebungsvertrag ist, dass Sie immer die Gefahr eingehen eine Sperrzeit zu bekommen. Die Begründung dafür liegt laut der Bundesagentur für Arbeit (weitere Informationen zur Arbeitsagentur hier) an dem Mitwirken des Arbeitnehmers am Verlust des Arbeitsplatzes. Dies wird bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages indiziert, da dieser nicht ohne Mitwirkung des Arbeitnehmers geschlossen werden kann.

Aufhebungsverträge sind, anders als Kündigungen, nicht so einfach mit einer Kündigungsschutzklage anzugreifen. Ein bereits geschlossener und unterzeichneter Aufhebungsvertrag lässt die Chancen bei einem gerichtlichen Vorgehen gegen dessen Wirksamkeit erheblich schwinden. Zum Beispiel kann dieser angefochten werden, wenn der Arbeitgeber mit Kündigung droht, sofern Sie den Aufhebungsvertrag nicht unterzeichnen. Auch wenn dies oftmals mit dem Angebot des Aufhebungsvertrages einhergeht gestaltet sich die gerichtliche Darlegung und der Beweis für Sie schwierig. Sollten Sie daher keine Zeugen haben, die eine Täuschung oder Drohung des Arbeitnehmers bezeugen, wird diese auch schwer zu beweisen sein.

  • Sollten Sie einen Aufhebungsvertrag erhalten sollten Sie demnach wie folgt handeln:
  • Unterschreiben Sie den Aufhebungsvertrag nicht, bevor dieser nicht geprüft wurde.
  • Erbitten Sie sich beim Arbeitgeber etwas Zeit und lassen Sie sich den Aufhebungsvertrag kopieren.
  • Prüfen Sie den Aufhebungsvertrag, gegebenenfalls lassen Sie ihn von einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüfen.

Im Falle eines Aufhebungsvertrages sollten Sie sich auf keinen Fall unter Druck setzen lassen. In den meisten Fällen ist die Ablehnung eines Aufhebungsvertrages mit einer nachfolgenden Kündigung verbunden. Sollten Sie dann eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses bekommen können Sie innerhalb der Drei-Wochen-Frist Kündigungsschutzklage vor dem zuständigen Arbeitsgericht einlegen um dann im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs die Punkte des Aufhebungsvertrages durchzusetzen. Ihr Ansehen unter Verwandten, Bekannten oder Kollegen wird danach nicht geschädigt sein sondern vielmehr werden in aller erster Linie Sie aufgrund einer höheren Abfindung und einer erfolgreichen Auseinandersetzung sich als Gewinner fühlen. Auch Ihre Mitmenschen werden dafür Verständnis haben und Sie bekräftigen, dass es doch der richtige Schritt war, den Sie gegangen sind.


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Aufhebungsvertrag – Im Video erklärt.