5 Klageverfahren – Wie läuft eine Kündigungsschutzklage ab?

 

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Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Klageverfahren – Ablauf des Klageverfahrens einer Kündigungsschutzklage

Wie läuft das Kündigungsschutzverfahren ab?

Zustellung der Klageschrift

Nachdem das Arbeitsgericht die Kündigungsschutzklage erhalten hat, stellt es die beglaubigte Abschrift und gegebenenfalls eine weitere Abschrift dem Beklagten (also dem Arbeitgeber) zu.

Anberaumung eines Gütetermins

Das Arbeitsgericht wird nun zeitnah (regelmäßig innerhalb von zwei Wochen eine Güteverhandlung) durchführen. Das ist eine Verhandlung vor dem Arbeitsgericht, in der das Arbeitsgericht zunächst versucht eine Einigung zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Stande zu bringen. In Kündigungsschutzsachen ist dies regelmäßig eine Vereinbarung zur Aufhebung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung (siehe Abfindungsvergleich).

Ladung zum Gütetermin

Sie und der verklagte Arbeitgeber erhalten eine Ladung zu diesem Gütetermin. Darin werden Ihnen dann Ort und Zeit des Gütetermins mitgeteilt. Sie finden auf dem Schreiben in der Regel auch die Adresse des Gerichts und Hinweise, wie sie das Gericht erreichen. Sie sollten sich unbedingt rechtzeitig zu dem Termin dort einfinden. Am Eingang des Gerichts können Sie nach dem konkret angegebenen Gerichtssaal (steht auch auf der Ladung) fragen. Wenn Sie nicht spätestens 15 Minuten nach dem auf der Ladung angegebenen Zeitpunkt im Gerichtssaal sind, kann gegen Sie Versäumnisurteil ergehen. Dagegen können Sie innerhalb einer Woche Einspruch einlegen. Vermeiden Sie solche Probleme unbedingt, indem Sie pünktlich im Gerichtssaal sind.

Anordnung des persönlichen Erscheinens

Mit der Ladung wird gegebenenfalls das persönliche Erscheinen angeordnet. Ist das persönliche Erscheinen nicht angeordnet, kann auch ein Vertreter den Termin wahrnehmen. Dies sollte möglichst ein Anwalt sein. Selbstverständlich kann man den Termin auch allein wahrnehmen. Man muss sich aber darüber im Klaren sein, dass je nach Einstellung des Richters und manchmal auch nach der jeweiligen Tagesform der Richter mehr oder weniger geneigt ist, einer nichtanwaltlich vertretenen Partei Hinweise zu geben. Es gibt Richter, die solche Situation ausnutzen, um die Parteien zu einem Vergleich förmlich zu prügeln.

Verhalten vor dem Gerichtssaal

Wenn Sie sich bis zu dem auf der Ladung angegebenen Gerichtssaal vorgefragt haben, suchen Sie links oder rechts neben der Eingangstür einen Zettel. Dort sind sämtliche Termine des Tages, die in diesem Gerichtssaal stattfinden aufgeführt. Wenn Sie hier Ihren Termin nicht finden (zumindest Ihr Name muss dabei angegeben sein), stimmt etwas nicht. Manchmal findet sich statt des Terminszettels auch ein Hinweis, dass die Verhandlungen an einem anderen Ort (in einem anderen Raum) stattfinden. Dann gehen Sie unverzüglich dorthin.

Seien Sie nicht schüchtern. Gegen meinen ausdrücklichen Rat sind Sie ohne Anwalt zu diesem Termin gegangen. Nun müssen Sie sich zumindest wie ein Anwalt verhalten. Öffnen Sie die Tür des Gerichtssaals. Findet gerade noch eine Verhandlung statt, setzen Sie sich in den Zuschauerraum. Ist dort kein Platz, bleiben Sie stehen.

Verhalten im Gerichtssaal

Solange noch die andere Verhandlung läuft, droht Ihnen keine Gefahr. Sobald es eine Pause gibt, fragen Sie den Richter (das ist der in der schwarzen Robe, der in der Mitte des innenzugewandten Tisches das Wort führt) nach Ihrem Prozesstermin. Wenn Sie eine unhöfliche oder unfreundliche Antwort erhalten, spricht dies nur für die Unprofessionalität des Richters. Die meisten Richter werden freundlich und hilfsbereit antworten und Ihnen Hinweise zum Terminstand geben. Warten Sie dann einfach weiter.
Meiner Meinung nach sollten sich Gerichte und Richter als Dienstleister begreifen. Das sehen aber nicht alle Richter so. Diese Richter sind schnell geneigt bestimmtes sozialadäquates Verhalten (Mütze auf dem Kopf, Kaugummi im Mund, Gespräche mit dem Sitznachbarn) als Missachtung des Gerichts zu verstehen und entsprechend forsch zu reagieren. Selbst als Anwalt führt man sich manchmal an die Schulzeit erinnert. Nehmen Sie das Ganze nicht persönlich. Das hilft Ihnen nicht weiter. Bleiben Sie ruhig, heiter und gelassen. Irgendwann wird dann Ihre Sache aufgerufen. Sie fragen den Richter, ob sie sich links oder rechts an den Tisch vor dem Richterstuhl setzen sollen und setzen sich dann dort hin.

Ablauf der Güteverhandlung

Der Richter wird zuerst die Beteiligten aufnehmen und in den Streitstand einführen. Er wird dann den Arbeitgeber bzw. dessen Anwalt bitten, die Gründe für die Kündigung und die weiteren Wirksamkeitsvoraussetzungen der Kündigung (Betriebsratsanhörung) darzulegen.
Danach wird der Richter dann allgemeine Bedenken in alle Richtungen äußern und darauf hinweisen, dass die Sache so oder so ausgehen kann und dass man deshalb an einen Vergleich denken sollte.
Wenn Sie einen solchen Vergleich ohne Anwalt schließen, sollten Sie unbedingt eine Widerrufsfrist vereinbaren. Sie können dann nämlich nachträglich noch eine Beratung einholen. Weisen Sie den Richter unbedingt darauf hin, dass Sie beabsichtigen, nach dem Gütetermin noch einen anwaltlichen Rat einzuholen.
Ein Vergleich kann jederzeit noch zu einem späteren Zeitpunkt geschlossen werden. Für Eile oder Dringlichkeit besteht regelmäßig gar kein Anlass. Für Arbeitnehmer ist ein frühzeitiger Vergleich in der Regel gar nicht so sinnvoll. Ich habe selten Arbeitgeber erlebt, die später nicht mehr bereit waren zumindest das anzubieten, was Sie zunächst einmal in einem früheren Stadium des Verfahrens angeboten haben. In der Regel können später deutlich höhere Abfindungen durchgesetzt werden, da der Arbeitgeber mit zunehmendem Ablauf des Verfahrens einem erhöhten Annahmeverzugsrisiko (das ist das Risiko, später Lohn zahlen zu müssen, obwohl keine Arbeitsleistung erbracht wurde) ausgesetzt ist.

Wenn der Gegner nicht erscheint

Erscheint der Gegner nicht zu Verhandlung, können Sie ein Versäumnisurteil beantragen. Wenn Sie alles richtig gemacht haben, wird das Gericht ein solches Urteil nach Ablauf von 15 Minuten und nochmaligem erfolglosem Aufruf der Sache auch erlassen. Andernfalls wird Ihnen das Gericht erklären, warum ein Versäumnisurteil nicht ergehen kann. Unter Umständen wird dann ein neuer Termin für eine Güteverhandlung bestimmt.

Anberaumung eines Kammertermins

Wenn der Gütetermin erfolglos bleibt (das bedeutet, dass kein Vergleich zu Stande kommt), erklärt das Gericht den Gütetermin für gescheitert und bestimmt einen so genannten Kammertermin. Kein Richter sagt ausdrücklich, dass die Güteverhandlung gescheitert ist. Das Scheitern erkennen Sie daran, dass der Richter meistens mit einem leichten Hochziehen der Augenbrauen wegen des aus seiner Sicht unvernünftigen Nicht-zu-Stande-Kommens des Vergleichs nach seinem Terminkalender greift. Spätestens jetzt müssen Sie aus der Deckung kommen, wenn Sie unbedingt doch noch einen Vergleich wollen.
Falls nicht, wird der Richter einen Kammertermin bestimmen. Wenn Sie bereits wissen, dass Sie diesen Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie dies bitte dem Gericht und erklären Sie auch warum. Der Richter wird dann einen anderen Termin wählen.
Der Kammertermin liegt je nach Terminstand des Gerichtes in naher oder weiter Ferne (regelmäßig 2-12 Monate). Das Arbeitsgericht soll das Kündungsschutzverfahren beschleunigt durchführen. Die Vorstellungen über Geschwindigkeiten sind allerdings auch bei Arbeitsrichtern durchaus unterschiedlich.

Ladung zum Kammertermin

Die Ladung zum Kammertermin können Sie häufig bereits mitnehmen. Hat der Arbeitsrichter allerdings keine Justizangestellte, die das Protokoll schreibt und muss er dieses deshalb in ein Aufnahmegerät diktieren, erhalten Sie die Ladung erst später mit der Post.
Mit der Ladung werden bereits Auflagen an die Parteien gegeben. Hierfür werden Fristen gesetzt. Das sind Ausschlussfristen. Unter Umständen kann Vortrag, der nicht innerhalb der gesetzten Fristen erfolgt, später als verspätet zurückgewiesen werden. Solche Fristen sollten also unbedingt eingehalten werden. Ist dies nicht möglich, sollte zumindest rechtzeitig ein Fristverlängerungsantrag gestellt werden. Das Gericht gibt im übrigen häufig auch schon Hinweise für den weiteren Fortgang des Verfahrens. Auch diese Weise sollten unbedingt ernst genommen werden.
Achten Sie bitte darauf, dass Sie das Schreiben mit der Ladung zum Kammertermin nicht verlieren. Händigen Sie diese Schreiben unbedingt dem Anwalt aus und wenn Sie auch das weitere Verfahren allein durchführen wollen, notieren Sie sich die gesetzten Fristen und Termine.
Nun ist der Gütetermin beendet. Sie können noch ein bisschen herumstehen, bis der Richter Ihnen sagt, dass Sie gehen können. Sie können auch warten, bis der Richter die nächste Sache aufruft. Spätestens jetzt können Sie ganz sicher sein, dass in Ihrer Angelegenheit nichts weiter passieren wird.

Schriftsätze und Schriftsatzfristen

In der Regel wird zunächst der Arbeitgeber die Auflage bekommen zur Kündigung und zu ihrer Wirksamkeit vorzutragen. Nur, wenn der Arbeitgeber dies schon abschließend vor dem Gütetermin getan hat, bekommen Sie als Arbeitnehmer als erster die Auflage darauf Stellung zu nehmen. Wie auch immer – achten Sie darauf, dass Sie die Fristen einhalten. Die meisten Arbeitsrichter haben die für alle anderen Beteiligten äußerst unpraktische Angewohnheit, den Ablauf von Fristen nicht mit einem festen Termin zu verknüpfen, sondern den Beginn des Laufs der Frist vom Erhalt des Schriftsatzes der Gegenseite abhängig zu machen. Halten Sie daher genau fest, wann Sie den Schriftsatz der Gegenseite bekommen haben und berechnen Sie von diesem Zeitpunkt an den Lauf Ihrer Frist.
Erwidern Sie umfassend auf den Vortrag der jeweiligen Gegenseite. Weitere Tatsachen, die nicht bekannt sind, sollten Sie detailliert bestreiten.
Beispiel für richtiges Bestreiten: Der Arbeitgeber schreibt in seinem Schriftsatz: „Am 11.11.2013 wurde das Anhörungsschreiben dem Betriebsratsvorsitzenden Herrn Anton Meyer vom Personalvorstand Herrn Wilfried Müller persönlich übergeben.“
Sie schreiben darauf: „Es wird mit Nichtwissen bestritten, dass Herr Wilfried Müller Herrn Anton Meyer am 11.11.2013 oder zu einem anderen Zeitpunkt ein Anhörungsschreiben persönlich übergeben hat. Es wird genauso bestritten, dass der Betriebsrat auf irgendeine andere Art und Weise angehört wurde.“
Bestreiten Sie alles, was Sie nicht ausdrücklich wissen. Das so genannte Bestreiten mit Nichtwissen ist prozessual zulässig. Alles was Sie nicht bestreiten, wird als zugestanden gewertet. Das kann für Sie äußerst nachteilig sein. Es kann unter Umständen auch zu Ihrem Nachteil den Prozess entscheiden.

Ablauf des Kammertermins

Ich gehe hier nur auf die Besonderheiten im Vergleich zum Gütetermin ein. Alles was ich dort ausgeführt habe, gilt auch für den Kammertermin.
Sie werden zusätzliche Beteiligte hinter dem Richtertisch finden. Links und rechts vom Richter sitzen zwei ehrenamtliche Richter. Einer ist aus dem Lager der Arbeitnehmer und der andere aus dem Lager der Arbeitgeber. Oft machen sie einen schläfrigen Eindruck. Relativ selten und nicht immer zur Freude des Richters stellen sie auch Fragen.
Fragen des Gerichts müssen Sie selbstverständlich beantworten. Davon abgesehen ist oft zu beobachten, dass sich Arbeitnehmer allein um Kopf und Kragen reden. Ich empfehle meinen Mandanten daher, nur auf Fragen zu antworten und ansonsten das Reden dem Anwalt zu überlassen. Auch wenn kein Anwalt dabei ist – wütende Beschimpfungen und weitreichende Ausführungen sind in der Regel nicht hilfreich.
Wenn auch im Kammertermin kein Vergleich zu Stande kommt, wird in der Regel ein Urteil verkündet. Das Gericht verkündet das Urteil meistens nicht sofort. Sie können also nach Hause gehen. Das Urteil erhalten Sie dann mit der Post zugestellt.

Weiterer Kammertermin (Beweisaufnahme)

Relativ selten wird auch ein neuer Kammertermin anberaumt, in dem dann eine Beweisaufnahme (meistens Zeugenvernehmung) durchgeführt wird. Dies erklärt Ihnen das Gericht. Die Prozedur ist dann die gleiche, wie bei der Ladung zum ersten Kammertermin. Sollte das Gericht Ihnen noch Auflagen für Adressen der Zeugen mitgeben, müssen Sie diese natürlich erfüllen. Wenn Ihnen Adressen von Arbeitskollegen nicht bekannt sind, bieten Sie einfach die Ladung über den Arbeitgeber an.

Urteil

Wenn Sie das Urteil zugestellt bekommen, laufen wichtige Fristen. Wenn die Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, bedeutet das, dass Sie das Verfahren in der ersten Instanz verloren haben. Spätestens jetzt sollten Sie umgehend einen Anwalt aufsuchen, wenn Sie sich mit der Niederlage nicht zufrieden geben wollen. Sie können dann innerhalb einer Frist von einem Monat Berufung einlegen. Es ist sinnvoll, dass Sie sich vom Anwalt zunächst zu den Erfolgsaussichten der Berufung beraten lassen. Da der Anwalt den Fall nicht kennt, muss er sich hier erst einarbeiten. Sie dürfen daher auf keinen Fall erst eine Woche vor Ablauf der Berufungsfrist zum Anwalt gehen. In einem solchen Fall hat der Anwalt nur die Möglichkeit, zunächst fristwahrend Berufung einzulegen. Hierdurch entstehen bereits erhebliche Kosten.

Bei Fragen oder Anregungen zu den dargestellten Inhalten kontaktieren Sie mich gerne unter:

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Situation beim Arbeitsgericht: