Abfindung – Alles zum Thema Abfindung.

 

Diese Seite ist für Arbeitnehmer konzipiert. Arbeitgeber lesen bitte hier weiter.
Das Video mit den Hinweisen finden Sie am Ende dieses Beitrages (hier).

Abfindung – Alles zum Thema Abfindung.
Inhalt:
  1. Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung?
  2. Wie hoch kann die Abfindung sein?
  3. Sind Abfindungen zu versteuern? Müssen Sozialabgaben abgeführt werden?
  4. Gibt es eine Sperrzeit der Arbeitsagentur?
  5. Was sind Kündigungen mit Sozialplanabfindung und wie sind diese einzustufen?

1. Gibt es einen Anspruch auf eine Abfindung

Grundsätzlich gibt es keinen Anspruch auf eine Abfindung. Der Arbeitgeber kann jedoch eine Abfindung im Rahmen eines Sozialplans (Für weitere Informationen zu einem Sozialplan klicken Sie hier) vorsehen. In diesem Fall haben Sie einen Anspruch auf eine Abfindung. Gleiches gilt auch, wenn der Arbeitgeber Ihnen im Kündigungsschreiben eine Abfindung ins Aussicht stellt, sofern Sie auf eine Kündigungsschutzklage verzichten. In allen anderen Fällen gibt es jedoch keinen Anspruch auf eine Abfindung.

Dennoch wird in der Praxis häufig eine Abfindung gezahlt. Dies dient in erster Linie dazu, dass Sie für den Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt werden. Arbeitgeber zahlen im Verlauf einer Kündigungsschutzklage demnach eher eine Abfindung, als dass sie weitere negative Konsequenzen in Kauf nehmen. Bei einer verlorenen Kündigungsschutzklage treffen den Arbeitgeber nämlich weitere Kosten, indem sie Lohnnachzahlungen von der Kündigung bis zum Ende des Kündigungsschutzprozesses leisten müssen. Außerdem müssen sie alle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sowie andere Lohnnebenkosten für diesen Zeitraum zahlen, weshalb die Zahlung einer Abfindung meist sinnvoller ist.

2. Wie hoch kann die Abfindung sein?

Die Höhe der Abfindung ist ausschließlich Verhandlungssache. Je wahrscheinlicher das Obsiegen des Arbeitnehmers bei der Kündigungsschutzklage ist, desto höher kann die Zahlung der Abfindung sein.

Bei langjährigen Arbeitnehmern kann man als Faustregel von 0,5 Bruttomonatsgehältern pro Beschäftigungsjahr ausgehen.

Bei kürzeren Arbeitsverhältnissen (bis zu ungefähr 3 Jahren) erhöht sich der Faktor der Bruttomonatsgehälter auf bis zu 1 bis 2 Bruttomonatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

3. Sind Abfindungen zu versteuern? Müssen Sozialabgaben abgeführt werden?

Abfindungen sind seit dem 01.01.2006 nach dem Fünftelungsverfahren zu versteuern. Allerdings kann es hier Steuerbegünstigungen geben, wenn das Jahreseinkommen inklusive der Abfindungszahlung höher ist als ohne.

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes sind Abfindungen jedoch kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt und demnach auch nicht sozialabgabenpflichtig. Der daraus resultierende Nettobetrag der Abfindung ist mithin höher als zum Beispiel beitragspflichtiges Arbeitsentgelt, da Sozialabgaben wie Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung und Arbeitslosenversicherung entfallen.

4. Gibt es eine Sperrzeit der Arbeitsagentur?

Die Gefahr einer Sperrzeit der Arbeitsagentur (Klicken Sie hier für weitere Informationen zur Arbeitsagentur) besteht immer dann, wenn der Arbeitnehmer vorsätzlich oder grob fahrlässig den Verlust seines Arbeitsplatzes herbeiführt. Dann kann die Bundesagentur für Arbeit den Anspruch auf Arbeitslosengeld I bis zu 12 Wochen ruhen lassen.

Bei der Frage, ob eine Abfindung eine Sperrzeit auslösen kann, ist zwischen 2 Fällen zu unterscheiden.

Fall 1: Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages - Klicken Sie hier!

Sollte Ihnen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages (weitere Informationen hier) eine Abfindung angeboten werden, ist das auf den ersten Blick erstmal nicht verkehrt. Beachten Sie jedoch dabei, dass die Bundesagentur für Arbeit in solchen Fällen bei der Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages ein Mitwirken des Arbeitnehmers sieht und das häufig als Indiz für ein Herbeiführen des Arbeitsplatzverlustes ansieht.

In diesen Fällen besteht immer die Gefahr einer Sperrzeit.

Fall 2: Abfindung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses

Sofern Sie eine Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs bei einem Kündigungsschutzprozesses erzielen, können Sie eine Sperrzeit in den meisten Fällen vermeiden. Dabei sollten Sie wie folgt vorgehen:

  1. Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen.
  2. Vor Gericht darauf einigen, dass das Arbeitsverhältnis
  • aufgrund ordentlicher und betriebsbedingter Kündigung,
  • gegen Zahlung einer Abfindung,
  • unter Einbehaltung der ordentlichen Kündigungsfrist geendet ist.

Vorhergesagtes Geld ebenfalls für die Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld!

5. Was sind Kündigungen mit Sozialplanabfindung und wie sind diese einzustufen?

In großen Betrieben kann es zu Massenentlassungen zum Beispiel aufgrund von Standortschließungen oder Ähnlichem kommen. Dabei wird oft auf Sozialpläne zurückgegriffen. In regelmäßigen Fällen enthalten die dann Regelungen zu einer Abfindung im Kündigungsfall. 

Auch betriebsbedingte Kündigungen mit Sozialplanabfindungen können und sollten in den meisten Fällen mit einer Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Oft wird im Rahmen eines Sozialplans die Sozialauswahl nicht fehlerfrei durchgeführt. Eine fehlerhafte Sozialauswahl führt zur Unwirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung und dadurch zu einer höheren möglichen Abfindung oder einer Rückkehr in den Betrieb.

Praktische Beispiele zur Unwirksamkeit eines Sozialplans finden Sie hier:

  • Eine Regelung zu Lasten Dritter im Sozialplan ist unwirksam.
    Beispiel: Der Sozialplan legt fest, dass der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber die Feststellung der beanspruchten Sozialplanabfindung zur Insolvenztabelle verlangt.
  • Sozialpläne werden zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber ausgehandelt. Im Falle einer Uneinigkeit entscheidet die Einigungsstelle über dessen Aufstellung.
  • Eine Verpflichtung des Betriebsrats zur Zustimmung zu sogenannten Namenslisten mit Arbeitnehmern besteht nicht. Im Falle einer Einigung des Arbeitgebers und des Betriebsrat zu so einer Namensliste mit Arbeitnehmern für betriebsbedingte Kündigungen ergeben sich Nachteile für Arbeitnehmer auf dieser Liste im Rahmen eines folgenden Kündigungsschutzprozesses.

 

6.

 


________________________________________________________________________________

Alles zur Abfindung im Video erklärt!